Bei entsprechender Indikation werden die Behandlungskosten einer Kinder- oder Jugendlichen-Psychotherapie sowohl von der gesetzlichen Krankenkasse, als auch von der privaten Krankenversicherung übernommen. Als Privatversicherter empfiehlt es sich jedoch, schon im Voraus Erkundigungen über den möglichen Umfang der Leistungen einzuholen, da es hier erhebliche Unterschiede in den Versicherungsverträgen gibt.